Diese Seite befasst sich mit Rabenvögeln und speziell mit der Rabekrähe in Niedersachsen. Wir wollen auch Aufklären, denn es wird viel falsch gemacht. Leider wird im Internet  und auch Lokal immer wieder nach Hilfe für Rabenkrähen und Rabenvögel gesucht , weil besorgte und “hilfsbereite” Menschen der Meinung sind, helfen zu müssen... Es werden vermeintlich verwaiste Jungvögel mitgenommen und es wird “versucht”, diese aufzupäppeln. Viele dieser Versuche schlagen fehl und dem Tier wird mehr geschadet als geholfen. Die Folge sind mssgebildete rachitische Vögel, die nur unter intensiver Pflege und Behandlung wieder ausgewildert werden können, oder sogar zum Dauerpflegefall werden. Wer Rabenvögel aufpäppeln und pflegen möchte, sollte sich erst einige Fragen stellen! - Habe ich Zeit für die Pflege des Vogels? - Bin ich bereit die Kosten zu übernehmen? (Futter, Tierarzt, Medikamente usw.) - Habe ich eine Unterkunft für den Vogel? (Ein Käfig ist ein absolutes NoGo) - Was geschieht, wenn der Vogel A: gesund ist und ausgewildert werden muss?                                                     B: ein Pflegefall bleibt? Die wichtigste Frage ist: darf ich das überhaupt? In Niedersachsen sieht die Rechtslage derzeit so aus: Die Rabenvögel sind dem Niedersächsischem Jagdrecht untergeordnet. Das bedeutet: Beim Auffinden von hilfebedürftigen, kranken oder verletzten Rabenvögeln ist umgehend der zuständige Jagdpächter oder Jagdberechtigte zu informieren. Dieser entscheidet über die weitere Vorgehensweise. Entweder erlaubt er die Pflege des Tieres oder übernimmt das selbst. Hat er die Pflege erlaubt, sind alle pflegebedürftigen Tiere ,die dem Jagdrecht unterliegen und die länger als einen Monat in einer Voliere gehalten werden,  der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde schriftlich zu melden und eine Haltegenehmigung ist zu beantragen.. Die Untere Naturschutzbehörde  entscheidet mit dem zuständigen Veterinäramt ob eine Haltegenehmigung erteilt werden kann. Dazu wird die Voliere auf artgerechte Haltung geprüft und der Halter legt einen “Sachkundenachweis” ab. Wird ein Rabenvogel ohne Genehmigung gehalten oder nur gepäppelt, stellt das derzeit eine Straftat dar und kann als “Wilderei” strafrechtlich verfolgt werden. (Da die endgültige Rechtslage von uns noch nicht geklärt werden konnte, halten wir uns an den derzeitigen Wissensstand welcher beschrieben wurde) Bitte überlegen Sie gut was Sie tun, wenn Sie einen jungen Rabenvogel finden.... Der beste Weg ist der zuständige Jagdpächter. Unsere Pfleglinge sind den zuständigen Personen und Behörden gemeldet! Denn: Wir wollen Rabenkrähen fliegen sehen!! Aktuelles: Petition gegen den Rabenvogelmord